- Akkreditivbedingungen
- условия аккредитива (pl.)
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Akkreditiv — 1. Charakterisierung: a) Begriff: Der Ausdruck A. bedeutet eine Verpflichtung einer Bank (eröffnende Bank, Akkreditivbank) im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z.B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener… … Lexikon der Economics
negoziierbares Akkreditiv — Negoziierungsakkreditiv; umfasst die feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank, vom Akkreditivbegünstigten gezogene Tratten und/oder unter dem n.A. vorgelegte Dokumente ohne Rückgriff auf Aussteller und/oder gutgläubige Inhaber zu … Lexikon der Economics
revolvierendes Akkreditiv — Revolving Credit. 1. Begriff: Das r.A. lautet über einen Betrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Akkreditivbegünstigten mehrmals (erneut, wieder auflebend, revolvierend) in Anspruch genommen werden kann, bis ein festgelegter… … Lexikon der Economics
übertragbares Akkreditiv — 1. Begriff: Beim ü.A. ist der Akkreditivbegünstigte (der sog. Erstbegünstigte) berechtigt, die – je nach Akkreditivart – zur Zahlung, zur Übernahme einer Verpflichtung zur hinausgeschobenen Zahlung, zur Akzeptleistung oder zur Negoziierung… … Lexikon der Economics
Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung — Deferred Payment Akkreditiv; zählt zur Gruppe der ⇡ Nachsichtakkreditive. Die Auszahlung des Akkreditivbetrags an den Akkreditivbegünstigten erfolgt nicht im Gegenzug zur Einreichung und Aufnahme der Dokumente, sondern ist auf einen späteren,… … Lexikon der Economics
Außenhandelsfinanzierung — i.w.S. Oberbegriff für die internationalen Zahlungs , Sicherungs und Finanzierungsinstrumente sowie die damit korrespondierenden internationalen Zahlungsbedingungen; i.e.S. Oberbegriff für Exportfinanzierung, Importfinanzierung und z.T. auch… … Lexikon der Economics
Commercial Letter of Credit — Handelskreditbrief. 1. Begriff: Der C.L.o.C. zählt zur Gruppe der ⇡ negoziierbaren Akkreditive. Die akkreditiveröffnende Bank verpflichtet sich im C.L.o.C., Tratten, die vom Akkreditivbegünstigten auf den im C.L.o.C. benannten Bezogenen (auf die… … Lexikon der Economics
Deferred Payment Akkreditiv — Dokumentenakkreditiv (⇡ Akkreditiv), bei dem der Begünstigte (im Gegensatz zum Sichtakkreditiv) dem Akkreditiv Auftraggeber ein Zahlungsziel einräumt und erst nach einer bestimmten Frist nach Dokumentenaufnahme Anspruch auf Zahlung hat, und zwar… … Lexikon der Economics